Informationen zur Klasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge 

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nnicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltete Klassen: Keine

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Praktische Ausbildung:

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. 

 

 

 

 

 

 

 

 

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