Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Krraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr al 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltete Klassen: AM
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
- 5 Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
- 3 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Während unseren Bürozeiten in Füssen:
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