Informationen zur Klasse A1

Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

dreirädrige Krraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten  Höchstgeschwindigkeit von mehr al 45 km/h  und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltete Klassen: AM

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

- 5 Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

- 4 Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

- 3 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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