Informationen zur Klasse AM

Zweirädrige Kleinräder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrezeuge

- leichte zweirädrige Kratfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung uns Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom2.3.2013, S. 52) mit:

max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. kW Leistung

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung uns Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom2.3.2013, S. 52) mit:

max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung uns Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom2.3.2013, S. 52) mit:

max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

 

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erorderlich: NEIN

Beinhaltete Klassen: Keine

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Praktische Ausbildung:

Keine Sonderfahrten in der Grundausbildung!

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Kontakt:

Während unseren Bürozeiten in Füssen:
08362 4456

Während unseren Bürozeiten in Trauchgau:
08368 914600

Sprich uns auf die Mailbox oder sende uns eine WhatsApp und wir werden so bald wie möglich zurückrufen:
0170 20 50 20 3
0175 568 9882

Sende uns eine E-Mail:
info@fahrschulzentrum.com 

Oder komm persönlich vorbei:
Augsburger Straße 11
87629 Füssen

Bürozeiten Füssen

Jeden Dienstag und Donnerstag:
von 18:00 - 21:00 Uhr

Bürozeiten Trauchgau

Jeden Montag:
von 17:30 - 18:30 Uhr

Unterrichtszeiten:

Füssen:

Jeden Dienstag von 19:00 bis 20:30 
Jeden Donnerstag von 19:00 bis 20:30

Trauchgau:

Jeden Montag von 19:00 bis 21:15