Informationen zur Klasse A

Schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und eienm Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter:

a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltete Klassen: A2, A1, AM

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht

Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

 

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

- 5  Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

- 4  Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage  4 Nr. 2 FahrschAusbO)

- 3 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A2:

- 3  Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

- 2  Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage  4 Nr. 2 FahrschAusbO)

- 1 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

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