Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit der Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltete Klassen: A1, AM
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht
Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
- 5 Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
- 3 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Mit Vorbesitz der Klasse A1:
- 3 Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
- 1 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.
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