Informationen zur Klasse B

Pkw und leichte Lkw 

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr aus 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wir).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter

a) 18 Jahre

b) 17 Jahre

    ba) bei der Teilnehme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 484a

    bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

        bba) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"

        bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

        bbc) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem verlgeichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von

               Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltete Klassen: AM, L

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 Doppelstunden (2 mal 45 Minuten) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

- 5 Stunden Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

- 4  Stunden Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

- 3 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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