Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
ba) bei der Teilnehme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 484a
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
bba) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
bbc) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem verlgeichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltete Klassen: Keine
Theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung:
3 Stunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen
1 Stunde Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1 Stunde Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
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