Informationen zur Klasse BE

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. 

Mindestalter

a) 18 Jahre

b) 17 Jahre

    ba) bei der Teilnehme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 484a

    bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

        bba) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"

        bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

        bbc) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem verlgeichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von

               Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Beinhaltete Klassen: Keine

 

Theoretische Ausbildung:

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. 

 

Praktische Ausbildung: 

3 Stunden Schulung auf Bundes- und Landstraßen

1 Stunde Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

1 Stunde Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Kontakt:

Während unseren Bürozeiten in Füssen:
08362 4456

Während unseren Bürozeiten in Trauchgau:
08368 914600

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Oder komm persönlich vorbei:
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87629 Füssen

Bürozeiten Füssen

Jeden Dienstag und Donnerstag:
von 18:00 - 21:00 Uhr

Bürozeiten Trauchgau

Jeden Montag:
von 17:30 - 18:30 Uhr

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Jeden Dienstag von 19:00 bis 20:30 
Jeden Donnerstag von 19:00 bis 20:30

Trauchgau:

Jeden Montag von 19:00 bis 21:15